Ihre Pflichten als Hausbesitzer

Im Gegensatz zu einem Mieter hat der Hauseigentümer natürlich viel mehr Rechte als ein Mieter einer Wohnung. Doch auch hier gibt es Unterschiede. Handelt es sich um ein ganz normales Wohnhaus, kann der Besitzer, zum Beispiel, Termine für anstehende Reparaturen selbst entscheiden. Bei einem Mehrfamilienhaus, in dem er Wohnraum vermietet, muss sich schon an einige Auflagen gehalten werden.

Natürlich kann er gewisse Aufgaben an seine Mieter verteilen und sich auch aussuchen, wer in seinem Haus wohnen darf und wer nicht, doch Pflichten hat er ebenso wie der Hausbesitzer der sein eigenes Haus bewohnt. Als Eigentümer verpflichtet er sich zu finanziellen Leistungen an den Staat und auch einige Arbeiten sind mit dem eigenen Haus und Grundstück verbunden.

Die Schneeräumpflicht

Das Schneeräumen im Winter ist eine von den eher ungeliebten Pflichten eines jeden Hausbesitzers, doch auch diese Arbeit muss getan werden. Es sei denn, er verpflichtet die Mieter dieses zu übernehmen. Das kann genau wie bei einem Reinigungsplan für das Treppenhaus in einem wöchentlichen Wechsel der Mietparteien geschehen.

Dieses muss dann aber gleich bei dem Abschluss des Mietvertrages schriftlich festgehalten werden. Das schützt den Vermieter jedoch nicht davor, dass er haftbar gemacht werden kann, wenn vor seiner Haustür ein Mensch durch einen ungeräumten Gehweg zu Schaden kommt. Denn er hat die Pflicht sich davon zu überzeugen, dass der Vertrag auch wirklich eingehalten wird.

Andere Pflichten eines Hausbesitzers

Als Hausbesitzer muss man auch einige Steuern zahlen, so zum Beispiel, die Grundsteuer oder Gelder für Abwasser, Wasser oder auch für die Müllentsorgung. Diese Zahlungen gehören immer zu den Pflichten eines Eigentümers. Zudem muss er sich für die Instandhaltung des Gebäudes und des dazugehörenden Grundstücks kümmern. Diese Instandhaltungspflicht ist im Großen dazu vorgesehen, dass keine Gefährdung durch das Gebäude entsteht.

So ist es seine Pflicht darauf zu achten, das beispielsweise keine Pfannen vom Dach rutschen können oder sich im Winter kleine Schneelawinen von dem Dach fallen, die Menschen schädigen oder verletzen können. Als Hausbesitzer hat man also nicht nur gewisse Rechte, sondern durchaus auch Pflichten. Das trifft erst recht zu, wenn er Mieter in seinem Eigentum wohnen lässt. Hier wäre unter anderem an Schimmelbildung in den Wohnungen zu denken.

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